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Förderung von Gesundheitskursen


 

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,

gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen seit dem Jahr 2000 verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Dies geschieht u. a. dadurch, dass die Teilnahme an denjenigen Kursen individuell gefördert wird, die von den Krankenkassen festgelegten Förderkriterien genügen. Diese können sich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen unterscheiden.

Seit 01. Januar 2014 ist es Aufgabe der neugegründeten Zentralen Prüfstelle Prävention, bundesweit Präventionsangebote hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit zu prüfen. Die kooperierenden Krankenkassen, u. a. alle Ersatzkassen mit BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Betriebskrankenkassen (vertreten durch den BKK-Dachverband), erkennen dann die Prüfergebnisse der Zentralen Prüfstelle Prävention grundsätzlich an.

Wir begrüßen diese Änderung grundsätzlich sehr, weil nun nicht mehr jede Krankenkasse einzeln prüft, ob sie die Kosten anteilig übernehmen kann und folglich aufwendige Mehrfachprüfungen zukünftig entfallen. Zwischen der Zentralen Prüfstelle Prävention und dem Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) wurde im Dezember 2013 vereinbart, dass das neue Prüfverfahren für Volkshochschulen zunächst keine Anwendung findet. Seit Anfang Mai 2014 wird in einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des DVV ein für Volkshochschulen praktikables Verfahren entwickelt. Bis zu dessen Anwendung gelten die bestehenden Rahmenvereinbarungen und die bisher regional mit Krankenkassen abgestimmten Verfahren (vgl. vdek-Information Nr. 1132 vom 1. Oktober 2013 bzw. siehe auch: www.vdek.com/vertragspartner/Praevention/ zentrale_pruefstellepraevention.html).
Leider ist dieser Sachverhalt noch nicht allen Krankenkassen bekannt. Soweit deshalb gegenüber Versicherten mit Verweis auf die Zentrale Prüfstelle Prävention mitgeteilt wurde, dass Kursleitende oder Angebote der Volkshochschulen nicht qualifiziert seien, ist dies sachlich nicht zutreffend. Für die Prüfung der Präventionsangebote von Volkshochschulen sind zurzeit die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zuständig.

Gerne ermöglicht Ihnen die Volkshochschule Traunreut e. V. wie bisher kundenfreundlich die Förderung durch Vorab-Klärung der Förderfähigkeit von Kursen in Absprache mit den jeweiligen Krankenkassen. Bereits getroffene Absprachen gelten nach wie vor. Die Volkshochschule Traunreut e. V. bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit mit qualifizierten Kursleitenden ein hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichert und entwickelt sie systematisch die Qualität ihres Angebots.

 

Ihre Volkshochschule Traunreut e. V.

Karola Drenth

Geschäftsführerin

 

 

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