Ermäßigung der Teilnahmegebühren
Für ermäßigbare Veranstaltungen erhalten Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder BaföG, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung oder eines entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung von 20%.
Für folgende Veranstaltungen kann keine Ermäßigung gewährt werden: Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen mit einer Gebühr bis zu 30,- Euro, Kurse im Bereich Junge vhs, Freizeitangebote und Reisen, Zusatz- und Materialkosten. Ergänzend zu den genannten Konditionenerhalten Schülerinnen und Schüler auch Ermäßigungen nach Hinweisen im Programmheft.
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